Florida Exclusiv Car in Oberhausen

Für ein unvergessliches Event

• Florida Exclusiv Car ist nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Bussen und Mietwagen zugelassen
.
• Der Pauschalpreis für den Mietauftrag beinhaltet die An-und Abfahrt zum Einsatzort, die Mietdauer (beginnend am Treffpunkt), den Chauffeur sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

• Blumenschmuck ist im Preis nicht enthalten. Dieser kann nach Rücksprache mit uns besorgt werden oder vom Mieter selber. Es können nur Blumengestecke mit einem Saugfuß am Fahrzeug angebracht werden.

• Zu Ihrer Sicherheit beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte zusammen gestellt:

• Wie in jedem Verkehrsmittel besteht Anschnallpflicht während der Fahrt. Wir weisen darauf hin, dass es das alleinige Risiko jedes Einzelnen ist, wenn er diese gesetzliche Regelung nicht beachtet. Jegliche Regressansprüche sind ausgeschlossen.

• Alle Limousinen sind gesetzlich geregelt Nichtraucherfahrzeuge.

• Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist im Fahrzeug nicht möglich.

• Bei mitgebrachten Getränken erheben wir ein Korkgeld von pauschal 25,00 € für Limousinen, bei Bussen 40,00 €.

• Das angemietete Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln, die Mehrkosten für übermäßige Verunreinigung und Beschädigung werden gesondert in Rechnung gestellt. Für uns ist immer zuerst der Auftraggeber verantwortlich für seine Mitfahrgäste.

• Bei widrigen Wetterverhältnissen (Eis und Schnee) behalten wir uns vor, auch kurzfristig die Fahrt abzusagen, bzw. abzubrechen. Die Anzahlung/Restbetrag wird dann wieder zurück erstattet.

• Falls einmal die gebuchte Limousine vor Fahrantritt ausfallen sollte, so wird die Fahrt mit einem anderen verfügbaren Fahrzeug ausgeführt. Wenn noch möglich unterrichten wir den Mieter vorab telefonisch hiervon. Ein technischer Ausfall während der Fahrt ist nicht kalkulierbar, Schadensersatzansprüche nicht zulässig. Hier versuchen wir eine angemessene Lösung zu finden und ein Ersatzfahrzeug einzusetzen.

• Wir sind stets bemüht, pünktlich am Treffpunk zu sein. Durch Verschiebung oder Verlängerung der Vorfahrt oder durch Stau sind evtl. Verspätungen nicht kalkulierbar. Der Fahrer wird sich über die angegebene Kontakt-Telefonnummer rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie bei der Deutschen Bahn.

• Bringen Sie gerne Ihre Lieblingsmusik mit. Alle Fahrzeuge (außer Oldtimer) verfügen über einen USB-Anschluß, bzw. über Bluetooth. Hierüber geben wir Ihnen gerne vorab Auskunft.

• Die Anweisungen des Chauffeurs sind bindend. Sollten sich Fahrgast/-gäste daran nicht halten, liegt es im Ermessen des Chauffeurs den Fahrgast/-gäste aus dem Fahrzeug zu verweisen bzw. die Fahrt abzubrechen. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist ausgeschlossen. Bei Fahrtantritt bereits stark alkoholisierte Personen werden nicht mitgenommen.

• Zahlungsweise: Bei Auftragserteilung sind 30% der vereinbarten Pauschalsumme fällig.
Der Restbetrag ist zahlbar in Bar an den Chauffeur bei Fahrtantritt, oder Vorabüberweisung

• Sollte durch den Mieter die Fahrt storniert werden, gelten folgende Stornoregelungen:
10% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt,
50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,
75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt,
sollte die Stornierung innerhalb weniger als 2 Wochen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Fahrpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen. Für alle oben nicht aufgeführten Stornierungen berechnen wir 50,00 € Bearbeitungsgebühr.

• Preisanpassungen: ändert sich die Preissituation von Angebotsdatum zum Ausführungsdatum um mehr als 10%, behält sich der Vermieter vor, einen entsprechenden Zuschlag zu berechnen.

• Fahrtverschiebungen: Wird bis max. 2 Wochen vor dem Fahrtdatum der Termin verschoben,
ist dies kostenfrei machbar, sofern es die Fuhrparkauslastung zulässt.
Ansprechperson für alle Fragen und Antworten, sowie Veränderung bei der gebuchten Fahrt, ist immer
derjenige, der die Fahrt gebucht hat.

• Gerichtsstand ist Oberhausen/Rhld

Stand Januar 2020